BürgerBus-Fahrer fahren für Bürger
Hier einige Informationen, falls Sie Fahrerin oder Fahrer werden möchten:
Wer kann einen BürgerBus fahren?
Jeder Bürger und jede Bürgerin
Was sind die Voraussetzungen?
- Mindest-Alter 21 Jahre
- Besitz des Pkw-Führerscheins der Klasse B (alt: Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren
- Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Mitgliedschaft im BürgerBus-Verein
Bei Interesse werden vom BürgerBus-Verein die ärztlichen Untersuchungen für den Personenbeförderungsschein veranlasst und die Kosten übernommen.
Folgende ärztliche Untersuchungen werden bei einem Arbeitsmediziner durchgeführt:
- Allgemeiner Gesundheitszustand
- Sehtest
- Leistungs- und Reaktionsfähigkeit.
Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: Ingo Greve 05821 9698695
oder Oskar Zoller 0176 98594492