Drucken
Zugriffe: 5126

Informationen zur ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge in der SG Bevensen-Ebstorf

Stand: 11.05.2022

Neu 11.05.

Neu 29.04.

Neu 24.04.

Neu 20.04.

Neu 17.04.

Neu 07.04.

Neu 01.04.

Neu 31.03.

Neu 30.03.

Informationen zum Hintergrund dieser Seite finden Sie hier: Begründung Flüchtlings-Hilfe

Die Angaben beziehen sich derzeit speziell auf die Situation der ukrainischen Flüchtlinge im Frühjahr 2022. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Für Hinweise auf unrichtige Darstellung oder auf zusätzliche Angaben sind wir dankbar!

Bitte senden Sie die an: fluechtlingshilfe/at/buergerbus-badbevensen.de

In unsortierter Reihenfolge finden Sie hier Informationen zu folgenden Stichworten:

Angekommen Geld Registrierung Sozialhilfe Bankkonto Telefonieren/Internet Deutsch lernen Schulbesuch Kindergarten Arbeiten Kirche Krankenversicherung Mietnebenkosten Sportvereine Downloads Links zu weiteren Informationen ÖPNV Führerschein Lebensmittel Spenden COVID-19 Führerschein Vermietung Arztbesuch Medikamente Förderungen für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

Angekommen

Die Flüchtlinge sind in Bad Bevensen angekommen, und diejenigen, die hier bleiben möchten, haben eine möblierte und mit allem notwendigen Dingen eingerichtete Wohnung bezogen. Auch Lebensmittel für die ersten Tage wurde ihnen in der Regel von den Vermietern bereitgestellt.

Achtung: teilweise sind Wohnungen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt worden. Die Bewohner müssen sich rechtzeitig beim Landkreis um Nachfolge-Unterkünfte bemühen. U.U. ist die nochmalige Unterbringung in der Turnhalle oder einer anderen Sammel-Unterkunft möglich, ansonsten droht Obdachlosigkeit! In diesem Fall würde die Samtgemeinde zuständig werden.

Geld

Der erste Schock für viele ist, dass sie mit ihrem mitgebrachten ukrainischen Geld nichts anfangen können: Die Banken tauschen es nicht in Euro, da es zur Zeit keinen Wechselkurs dafür gibt. Auch Abhebungen vom ukrainischen Konto mit Karte sind deshalb nicht möglich. (Nur wer US-Dollar oder ähnliches mitgebracht hat, ist gut dran.) Deshalb hat die Samtgemeinde aus einem per einstimmigen Ratsbeschluss bereitgestellten Topf für jeden Erwachsenen 50€ und pro Kind 25€ ausgezahlt. Ob es weitere Auszahlungen geben kann/wird ist noch nicht entschieden. Wir müssen also zusehen, dass die Sozialhilfe so schnell wie möglich fließt.

Im Ernstfall ist es möglich, auch vor oder nach der Registrierung direkt Bargeld beim Sozialamt zu bekommen. Dazu wird am besten ein Termin bei Herrn Ritter (Tel: 0581 82-108) vereinbart. Ohne Termin kann es Wartezeiten geben. Die Flüchtlinge müssen nicht bei dem Termin dabeisein, aber der Pass muss vorgelegt werden. Es hilft, wenn eine ausgefüllte Kopie der Aufenthalts-Anmeldungen vorab per eMail an das Sozialamt gesendet oder mitgebracht wird. Das Geld (ein Sozialhilfe-Monatsbetrag) wird entweder bar ausgezahlt oder (vorzugsweise) auf ein Konto des deutschen Betreuers überwiesen, wenn der eigentliche Empfänger noch kein Konto hat. (siehe unten Konto einrichten)

Bei Geldnot können auch die Pfarrer helfen: Die Diakoniekasse verfügt über Spendengelder zur Verteilung.

Deshalb:

Registrierung

Die Menschen müssen bei der Ausländerbehörde des Landkreises registriert werden. Informationen dazu gibt es auf der Seite

https://www.landkreis-uelzen.de/home/soziales-familie-und-gesundheit/soziales/ukraine.aspx

Dort gibt es u.a. einen Link zum Formular "Aufenthaltsanzeige" :

https://www.landkreis-uelzen.de/Portaldata/2/Resources/landkreis_uelzen/amt_50/dokumente/ukraine/Aufenthaltsanzeige_UKRAINE.pdf

Das Formular muss mit einem Foto der Bildseite des Ausweises (Pass) zur Terminanforderung per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Vom Ausländeramt wird dann ein Termin zugeteilt, zu dem alle Familienmitglieder persönlich im Amt erscheinen müssen. Passbilder müssen mitgebracht werden, auch für alle Kinder bis zum Neugeborenen! Nachfragen zum Termin sind ausdrücklich nicht erwünscht! Der Termin wurde in den bisherigen Fällen den BetreuerInnen mitgeteilt bzw. mit ihr/ihm telefonisch vereinbart, die die Aufenthaltsanzeige an den Landkreis gesendet haben.

Die Passfotos können u.a. an den folgenden Stellen erstellt werden:

Falls Kinder mitgekommen sind, die bisher nicht im Pass eines Elternteils eingetragen sind, muss ein Termin dafür beim ukrainischen Generalkonsulat in Hamburg vereinbart werden. Das geht per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen auf der Internetseite https://hamburg.mfa.gov.ua/ Telefonisch ist beim Konsulat nur der AB erreichbar, aber der auf deutsch und ukrainisch.

Die Information über die Eintragung muss dann an das Ausländeramt des LK gesendet werden. Die Eintragung ist nicht Voraussetzung für die Registrierung, muss aber nachgemeldet werden.

Die vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen sollten, wenn möglich, unbedingt von den Paten noch beim LK geprüft werden. Es gab Fehler, die korrigiert werden müssen, z.B. die Anschrift des Paten statt der Familie! Bei der Übertragung der Namen aus der kyrillischen Schrift kann es auch zu Abweichungen kommen, z.B. bei den Geburtsurkunden der Kinder.

Die Erstellung der Ausweis-Karten (nur für über 16-jährige) kann lange dauern! Wenn sie beim LK abholbereit sind, bekommen die relevanten Personen per Brief an die angegebene Anschrift eine PIN zugesendet. Sie können dann die Ausweiskarte abholen. Je Familie kann eine Person mithilfe einer schriftlichen Vollmacht der anderen die Karten abholen.

Schon mit der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung in Papierform kann und muss zeitnah die Anmeldung bei der Gemeinde (Meldebehörde) erfolgen. Dazu ist außer der Aufenthaltsgenehmigung eine Wohnungsgeberbescheinigung und eine ausgefüllte "Anmeldung bei der Meldebehörde"  erforderlich, die man als Download auf der Seite https://www.bevensen-ebstorf.de/home/buergerservice/wir-sind-fuer-sie-da/buergerbuero.aspx erhält. Bei Vermietung an den Landkreis und Überlassung an die Flüchtlinge ist der Landkreis der Wohnungsgeber, sonst der Vermieter selbst.

Abhängig von der Corona-Lage kann man ohne Anmeldung zum Bürgerbüro gehen oder muss telefonisch oder per eMail einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Zu den Konsequenzen der Registrierung bitte auch das Aufenthaltsgesetz (Link s.u.) beachten!

Sozialhilfe beantragen

ab dem 01.06.2022 bekommen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf Beschluss der Bundesregierung nicht mehr Sozialhilfe vom Landkreis, sondern Arbeitslosengeld vom Jobcenter, siehe Stichwort "Jobcenter"

beim Sozialamt, auch beim Landkreis, nach der Registrierung. Wer vorher Geld benötigt, kann das im Sozialamt bekommen (s. Pkt. "Geld")

Wer eine Aufenthaltserlaubnis hat und Sozialhilfe bekommt, hat eine sog. Residenzpflicht und darf innerhalb von 3 Jahren nur in begründeten Ausnahmefällen seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands ändern, also umziehen. Diese Pflicht endet, wenn die Familie keine Sozialhilfe mehr bekommt.

Das Sozialamt zahlt pro Person (Erwachsenen und Kindern) einen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts und zusätzlich die Kosten für die Wohnung inkl. der Nebenkosten.

Jobcenter

ab dem 01.06. bekommen die bereits beim Landkreis registrierten Personen prinzipiell statt der Sozialhile Arbeitslosengeld. (ALG).
(Es gibt Ausnahmen, z.B. für RentnerInnen und vermutlich für Neuankömmlinge - wegen der Voraussetzungen?)

Dafür gibt es einige Voraussetzungen ausser der Registrierung beim Ausländeramt:

Die Formulare zur Beantragung des ALG werden für die bereits registrierten Menschen vom Sozialamt mit den dort bekannten Daten vorausgefüllt und den Familien/Haushalten zugesendet. Diese müssen sie prüfen, ggfls. ergänzen und unterschrieben an das Jobcenter Uelzen senden. Bei rechtzeitiger Einsendung soll die erste Zahlung dann zum Monatsbeginn Juni 2022 erfolgen.

Konto einrichten

Mit der Aufenthaltserlaubnis kann bei der Sparkasse oder bei der Volksbank ein Basis-Konto eingerichtet werden, das auch Voraussetzung für die Zahlung der Sozialhilfe ist.

Es geht aber auch vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit biometrischen ukrainischen Pässen.

Am 29.03.wurde bei der Sparkasse in Bad Bevensen ein Konto eröffnet. Der Termin wurde telefonisch vereinbart, Dauer ca. 1 Stunde. Englischkenntnisse der/s Kontoinhaberin/s sind vorteilhaft oder auch die Begleitung durch eine/n Übersetzer/in, es geht aber auch ohne. Biometrischer Pass ist Voraussetzung, die Registrierung beim Ausländeramt nicht. Der Bank-Mitarbeiter hat auch die Installation zweier notwendiger Apps für das Online-Banking auf dem Smartphone erklärt und begleitet. Die Bankkarte und PIN wird in 1,5-2 Wochen per Post an die Wohnadresse gesendet. Das Konto ist sofort aktiv, Überweisungen auf das Konto können also erfolgen. Ein- und Auszahlungen von Bargeld sind mit einer Einmal-Karte möglich, die man unter Vorlage der IBAN und eines Ausweises am Schalter bekommt.

Wenn das Konto als Gemeinschaftskonto von Eheleuten angelegt werden soll, müssen beide einen biometrischen Pass haben. Die Vorlage der Heiratsurkunde könnte hilfreich sein.

Bei der Volksbank wird nach letztem Kenntnisstand die Anwesenheit eines zertifizierten Dolmetschers und die Vorlage der ukrainischen TIN (Steuer-Identifikationsnummer) vorausgesetzt. Beides war bei der Sparkasse nicht der Fall.

Telefonieren/Internet

Die Telekom und andere Gesellschaften bieten für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer kostenlose SIM-Karten an. Diese Karten der Telekom können im T-online-Shop in Uelzen, Bahnhofstr. 16, abgeholt werden. Der ukrainische Nutzer muss persönlich mit Pass dabeisein. Weitere Informationen dazu finden Sie für die Telekom-Karten auf deutsch hier und auf ukrainisch hier

Die Karten werden zur Zeit auch durch das DRK an der Turnhalle in Bad Bevensen ausgegeben.

Deutsch lernen

Es gibt noch keine organisierten Deutschkurse für diese Zielgruppe. Bei der KVHS sind welche in Arbeit. Es helfen die Übersetzungs-Apps auf dem Handy und YouTube-Videos. Und auch deutsches Fernsehen bildet!

Eine Ausnahme: Nach den Osterferien ist es wieder möglich beim CJD/JMD (Jugendmigrationsdienst) in der Luisenstr. 55 in Uelzen einen Deutschkurs für Anfänger*innen zu besuchen.
Der Kurs findet montags und mittwochs von 15:30 bis 17:00 statt.
Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.
Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Vorintegration/vorintegration-node.html

Online-selbst-lern-Angebote (eigentlich eher als Unterstützung zu Präsenz-Kursen geeignet):

Nicht nur für Kinder: ein Bilderwörterbuch deutsch-ukrainisch zum herunterladen und ausdrucken.

In absehbarer Zeit sollen Integrationskurse (Sprachunterricht und "Bürgerkunde") angeboten werden. Zur Teilnahme und zur Kostenübernahme durch das BAmF muss dieses Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Pro Erwachsenem ein Formular. Das muss mit dem Aufenthaltstitel und dem Leistungsbescheid per Post, nicht eMail, an

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 41E
Münchenstraße 12
38118 Braunschweig

gesendet werden.

Bei der Aufnahme einer Arbeit kann die Kostenübernahme u.U. aber auch durch die Agentur für Arbeit erfolgen. (siehe Fördermöglichkeiten)

Die Kurse sind auf ca. 700 Stunden ausgelegt und finden täglich statt! Arbeiten ist daher parallel kaum möglich. Kinderbetreuung ist während der Unterrichtszeit nicht gegeben. Es wird daher versucht, hier in Bad Bevensen eine ehrenamtliche Betreuung einzurichten. Freiwillige (natürlich gern auch ukrainisch sprechende) werden dafür gesucht und können sich bei Elke melden. (Kontakt über fluechtlingshilfe/at/buergerbus-badbevensen.de)

Der Bedarf an Schulungen sollte unabhängig von der BaMF-Anmeldung auch an den Landkreis Uelzen gemeldet werden: k.tetzlaff/at/landkreis-uelzen.de

In Bad Bevensen wir es ab 13.05. einen ehrenamtlich geleisteten wöchentlichen Kurs geben.

Schulbesuch

Den schulpflichtigen Kindern soll von den Gemeinden sobald wie möglich mitgeteilt werden, zu welcher Schule sie ab sofort gehen müssen. In Deutschland gilt seit 2020 eine Masern-Impflicht für Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen. Im Zweifel geht aber lt. Presseberichten die Schulpflicht vor. (siehe z.B. https://www.rnd.de/gesundheit/trotz-masern-impfpflicht-schulen-mussen-kinder-auch-ohne-impfschutz-nehmen-IJXOYLZVWH7QPQAX2V37EKV3A4.html abgerufen am 13.03.2022)

Bei der Versorgung schulpflichtiger Kinder mit Schul-Material helfen in Bad Bevensen z.B. die Buchhandlung Patz (Bahnhofstr. 6) und die Papeterie Schliekau (Lüneburger Str. 26) mit Spenden oder Preisnachlässen. Beim Einkauf für die Flüchtlinge in den Läden bitte ggfls. auf den Zweck hinweisen!

Kinder, die aufgrund ihres Alters (ab der 5. Klasse) die KGS besuchen müssen, können direkt im Schulsekretariat (Tel.: 05821 543-101) angemeldet werden. Es muss ein dort erhältliches Formular ausgefüllt werden.

Auch bei der Waldschule (Grundschule) ist die Anmeldung möglich (Tel.: 05821 1760). Ein ausgefülltes Formular Dreisprachiger_Aufnahmebogen Schulen hilft dabei.

Familien, die möglichst schnell in die Ukraine zurückkehren möchten, können ihre Kinder auch am ukrainischen Online-Unterricht teilnehmen lassen, sie müssen nicht hier zur Schule gehen. Das entsprechende Angebot aus der Ukraine ist vorhanden.

Kindergarten

Auch hier muss die Gemeinde aktiv werden und einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Bei Kindergärten gilt allerdings, dass nicht gegen Masern geimpfte Kinder nicht aufgenommen werden müssen.

Für Niedersachsen wurden die Vorschriften gelockert, sodass mehr Kinder als bisher in den Kindergärten aufgenommen werden dürfen.

Aus einem AZ-Artikel vom 29.03. geht allerdings hervor, dass die Kindergärten in Bad Bevensen zur Zeit keine weiteren Kinder aufnehmen können.

Arbeiten

Ukrainerinnen und Ukrainer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können unmittelbar auch eine Arbeit aufnehmen oder sich auch selbständig machen. Es gibt keine Sperre wie bei den Migranten 2015.

Von "Schwarzarbeit" vor oder nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis raten wir dringend ab!

Wer keine Aufenthaltserlaubnis beantragt, weil sie/er möglichst bald zurück in die Ukraine möchte, ist quasi mit Touristenstatus hier und darf nicht arbeiten!

Um eine Arbeit aufnehmen zu können, sind außer dem Arbeitsvertrag drei Dinge notwendig:

  1. Die Steueridentifikationsnummer (kurz IdNr) - die wird durch die Gemeinde nach der dortigen Anmeldung bei der Finanzverwaltung beantragt und kann kurfristig bei der Gemeinde abgeholt oder per Post zugesandt werden. Die steuerrelevanten Daten Steuerklasse, Familienstatus, Kinderzahl werden werden dem Arbeitgeber anhand der IdNr mitgeteilt.
  2. die Sozialversicherungsnummer - wird durch den Arbeitgeber oder dessen Lohn-/Steuerbüro bei der Aufnahme einer Arbeit bei der Rentenversicherung mit Kopien der relevanten Dokumente (Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Pass) schriftlich (eMail reicht nicht) beantragt. (Vermutlich auch bei der Anmeldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit - wird noch geklärt)
  3. Krankenkassenmitgliedschaft - Mit der Aufnahme einer Tätigkeit kann die Aufnahme in eine Krankenkasse eigener Wahl beantragt werden. Das kann, muss aber nicht, die AOK sein. Familienmitgliedschaft für Ehefrau und Kinder kann gleich mit beantragt werden. In meinem Fall ging das telefonisch, ich habe die vorausgefllte Formulare per eMail bekommen, sie müssen unterschrieben, eingescannt und zurückgeschickt werden.

Der Lohn muss dem Sozialamt gemeldet werden, die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld wird entsprechend gekürzt oder gestrichen.

Förderungen für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

Für die ukrainischen Arbeitssuchenden gibt es die neue Tel.: 0911 178-7915 bei der BfA. Dort stehen ukrainisch und russisch sprechende MitarbeiterInnen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu siehe https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.
Bei einem Termin im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit in Uelzen sollte ein Übersetzer dabei sein wenn die deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen. Der/die Pate/in muss formlos bevollmächtigt werden, um anschließend als Ansprechpartner tätig werden zu können. In dem Gespräch wird geklärt, welche Berufe in Frage kommen und welche Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit erfüllt sein müssen. Im Idealfall kann gleich ein Arbeitsplatz vermittelt werden.

Mit der Meldung als arbeitssuchend bekommen die Personen eine Bearbeitungsnummer beim Arbeitsamt, die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld/hilfe (ALG I oder II), und auch für den Zugang zu Fördermöglichkeiten ist. Der ALG-Betrag ist (etwas) höher als die Sozialhilfe, der Weg lohnt sich also auf alle Fälle für diejenigen, die längere Zeit in Deutschland bleiben wollen. Es ist allerdings von der Bundesregierung geplant, dass (demnächst) alle Flüchtlinge von vornherein ALG (vom Bund) statt Sozialhilfe (vom Land) bekommen.

Fördermöglichkeiten für den/die ArbeitnehmerIn können Sprachkurse sein, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote in neuen bzw. bereits ausgeübten Berufen.

Für Arbeitgeber gibt es z.B. Zuschüsse zum Lohn in der Einarbeitungsphase.

Informationen und praktische Tipps (z.B. berufsbezogene Wörterbücher) zum Thema gibt es z.B. auf

https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/medien/sprachflyer/

https://www.kofa.de/dossiers/fluechtlinge-integrieren/fluechtlinge-einstellen

Die Förderungen müssen unbedingt vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden!

Krankenversicherung Arztbesuch Medikamente

Solange keine Krankenversicherung besteht, muss für ärztliche Behandlung oder Rezepte eine Bescheinigung des Sozialamtes eingeholt werden. Bei Notfällen muss der ärztliche Notdienst über Telefon 116117 gerufen werden. Die Bescheinigung des Sozialamtes kann im Notfall auch nachträglich eingeholt werden

Einige Ärzte behandeln Flüchtlinge auch ohne Bescheingung vom Sozialamt bzw. holen diese selbst ein. Bitte bei der jeweiligen Praxis nachfragen.

In Bad Bevensen gibt es u.a. in der Hausarztpraxis Dr. von Schroeder, Hagenstr., die russisch sprechende Ärztin Frau Janzen

Erfahrungsbericht vom 29.03.:
1 Mitglied unserer Familie benötigt ein Rezept f 1 Medikament.
Dafür musste ich einen Arzttermin machen. Aufgrund der Sprachenbarriere werden wir dann zu Dritt beim Arzt sein😅
Für eine Überweisung zum Facharzt muss ebenfalls vorab 1 Termin beim Allgemeinarzt gemacht werden.
Für Beides bin ich im Hausarztzentrum am Krummen Arm vorstellig geworden.
Zuzahlungen für Medikamente fallen nicht an. Auf dem Rezept wird entsprechend vermerkt, dass die Abrechnung über das Sozialamt läuft.

Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, wird nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Flüchtlinge haben aber Anspruch auf medizinische Behandlungen bei Krankheit oder Schmerzen, während einer Schwangerschaft oder nach einer Geburt sowie auf Impfungen und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkassen auftragsweise die Betreuung übernehmen. Dazu schließen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland ab. Bisher gibt es solche Regelungen laut Bundesgesundheitsministerium mit Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nehmen Sie hier in Deutschland eine Arbeit auf, ist hingegen eine sofortige Krankenversicherung möglich. Dann können Sie selbst eine Krankenkasse wählen oder Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an.

Das hier beschriebene gilt auch bei der Beantragung des ALG statt der Sozialhilfe ab 01.06.2022.

Wenn Sie ein Familienmitglied haben, das bereits in Deutschland lebt und hier gesetzlich krankenversichert ist, können Sie unter Umständen über die sogenannte Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Krankenkasse.

Umgekehrt können Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit auch miteingereiste Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder) kostenlos mitversichern. Zur Mitversicherung der Kinder verlangen die Krankenkassen teilweise beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden oder amtliche Eintragungen der Kinder im Reisepass eines Elternteils (s. Registrierung)

Vermietung

Wer den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung stellt, muss nicht, aber kann einen Mietvertrag entweder mit dem Landkreis oder direkt mit den Bewohnern abschließen. Ein Mietvertrag ist notwendig, wenn der Vermieter Miete einnehmen möchte und die Miete direkt (an den Vermieter) oder indirekt (an die Mieter) vom Sozialamt bezahlt werden soll. (Die Miete wird zusätzlich zum Geld für die Lebenshaltung gezahlt). Letzteres ist dem Landkreis lieber, ersteres oft den Vermietern. Wenn davon auszugehen ist, dass die Bewohner länger in der Wohnung bleiben können und möchten und dann u.U. die Miete auch selbst bezahlen können sollte ein Mietvertrag mit ihnen abgeschlossen werden. Der Mietvertrag muss in beiden Fällen beim Sozialamt vorgelegt werden. Miete und Nebenkosten müssen getrennt ausgewiesen werden. Eine Kaution zahlt der Landkreis als Mieter nicht. (offene Frage: zahlt der LK einen extra Zuschuss, wenn der Vermieter eine Kaution vom Bewohner verlangt?)

Zu den Nebenkosten: bei den derzeitigen Unsicherheiten über die Preisentwicklung sollten die Verbräuche wenn möglich monatlich kontrolliert und ggfls. die Abschlagszahlungen angepasst werden.

Mietnebenkosten

Mieter einer Wohnung (mit eigenem Stromzähler) müssen in der Regel einen eigenen Vertrag beim Stromversorger (hier: SVO als Grundversorger) abschließen.

Außerdem muss für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag angemeldet und bezahlt werden.

Link: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden/index_ger.html

Kirche

In Bad Bevensen gibt es eine evangelische und eine katholische Kirchengemeinde.

Informationen zur evangelischen Kirche: https://www.kirche-bevensen-medingen.de

Informationen zur katholischen Kirche: https://www.katholische-kirche-uelzen.de

Lebensmittel

Im Raum der AWO (Krummer Arm 15) werden jeden Mittwoch ab 16:30 durch die Lebensmittelretter Lebensmittel kostenlos abgegeben.

Bitte macht Eure Schützlinge darauf aufmerksam, dass das Leitungswasser hier sehr gute Qualität hat und dass es deshalb nicht notwendig ist, Wasser in Flaschen zu kaufen!
Falls Getränke gekauft werden, ggfls. auch auf den Pfand und die Rückgabe-Automaten aufmerksam machen!

ÖPNV

Die Flüchtlinge können den regionalen ÖPNV kostenlos nutzen. Dazu gehört auch der BürgerBus Bad Bevensen. Als Nachweis ist der ukrainische Pass/Ausweis ausreichend.

Metronom: https://www.der-metronom.de/ueber-metronom/presse/gefluechtete-aus-der-ukraine-kostenlose-fahrt-in-metronom-enno-und-erixx/

Für den RBB-Busverkehr konnte keine entsprechende Information auf der Internetseite gefunden werden, es gibt aber Berichte, nach denen die kostenlose Nutzung z.B. von Molzen nach Uelzen möglich ist.

Eine sehr gute App für das Smartphone ist "Moovit", in den App-Stores für Android und iOS erhältlich. Nach der Installation muss die Region (hier: Bremen&Niedersachsen) ausgewählt werden und für die App kann die Sprache (auch ukrainisch und russisch) ausgewählt werden. Per GPS (muss für die App zumindest während der Nutzung aktiviert sein) weiß die App, wo man sich gerade befindet. Man kann dann ein Ziel, sowie Start- oder Ankunftszeit eingeben und ob man zu Fuß, per Fahrrad, Bus oder Bahn dorthin kommen möchte und bekommt die Verbindung angezeigt.

Führerschein

Der ukrainische Führerschein gilt 6 Monate lang, dann muss er "umgeschrieben" werden, was allerdings eine theoretische und praktische Prüfung voraussetzt. Die theoretische Prüfung kann auch auf russisch abgelegt werden.

Hier der Link zu einer kostenlosen Übungsseite auf deutsch: https://www.fuehrerscheintest-online.de/
es gibt auch die Möglichkeit zum Üben auf russisch, allerdings kostenpflichtig, Klasse B, 1 Monat für 29,99€, 3 Monate für 59,99€:
https://www.fuehrerschein-bestehen.de/

Sportvereine

Wenn Kinder, Jugendliche oder Erwachsene an Sportangeboten interessiert sind, sende bitte eine eMail mit dem Betreff "Sport" und den folgenden Angaben an fluechtlingshilfe/at/buergerbus-badbevensen.de:
Sportart, Nachname, Vorname, Alter, Geschlecht, Anschrift und der Angabe, ob die Person dauerhaft oder nur vorübergehend in unserer Gegend weilt.
Denkt dran: Fußball wird auch für Mädchen und Frauen angeboten und z.B. Schach ist auch eine Sportart.
Wir versuchen dann, Angebote zu vermitteln. Häufig nachgefragte Angebote werden dann auch hier direkt bekanntgegeben.

Der MTV hat auf seiner Internetseite Informationen zum Sportangebot auch auf ukrainisch veröffentlicht. Es gibt viele Angebote für Kinder und Erwachsene, die kostenlos genutzt werden können. Eine Anmeldung ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig. Der reduzierte Beitrag wird zunächst aus Spendengeldern des Vereins gezahlt.

https://mtv-badbevensen.de/

Union Bevensen bietet Trainingsmöglichkeiten für Fußballer aller Altersklassen. Ansprechpartner findet man auf der Internetseite. Aber gern übernehmen wir auch die Vermittlung (siehe oben).

https://www.union-bevensen.de/

Spenden

Die ehrenamtlichen HelferInnen sehen sich nicht in der Lage, Geldspenden gerecht zu verteilen, also z.B. festzustellen, wer den größten Bedarf hat. Deshalb werden in diesem Rahmen keine Geldspenden entgegengenommen. Wer die geflüchteten Menschen hier in unserer Umgebung direkt unterstützen möchte, möge das bitte über eigene Kontakte tun.

Es haben sich inzwischen doch viele Sachspenden angesammelt, Kleidung besonders für Kinder und Frauen, aber auch Schulmaterial (Ranzen, Rucksäcke).  Es wird aber doch darum gebeten, nachzufragen, ob etwas gebraucht wird und es nicht einfach abzuliefern. Konkrete Angebote können gern an die o.g. eMail-Adresse senden.
Für die ehrenamtlichen Helfer wurde dafür die WhatsApp-Gruppe Biete-Suche eingerichtet.

Möbel

Da inzwischen doch auch leere Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, ein Hinweis zu Möbeln: Herr Christian Post hat in Bad Bevensen einen Möbel-Bestand aus Haushaltsauflösungen, die er für Selbstabholer z.T. auch kostenlos abgibt. Seine Telefonnummer: 0175 384 8134 oder per eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

COVID-19

Bei vielen Geflüchteten bestehen offensichtlich Vorbehalte gegen eine Impfung. Hier zum Download vier Dokumente auf ukrainisch mit Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/) und des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

Downloads

Aufenthaltsanzeige zweisprachig (deutsch/russisch)

Corona Exit-Plan Schulen

Dreisprachiger_Aufnahmebogen Schulen

Abfalltrennung

Infobroschuere VHS Lernportal

Bilderwörterbuch

Text der Aufenthaltsanzeige auf russisch

Links zu weiteren Informationen

Informationen des Landkreis Uelzen https://www.landkreis-uelzen.de/home/soziales-familie-und-gesundheit/soziales/ukraine.aspx

Information des Landes Niedersachsen:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html

Aufenthaltsgesetz (Besonders zu beachten §12a!): https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

Informationen des Bundesministeriums des Inneren (deutsch/unkrainisch/russisch/englisch): www.germany4ukraine.de